Seit heute, dem 17.11.2021, gilt in Baden-Württemberg die Corona Alarmstufe. Das bedeutet, dass zum Betreten des Sportgeländes die 2G-Regel gilt. Heißt, es haben nur Personen Zutritt, die entweder genesen oder geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. In allen Innenräumen, zum Beispiel im Sportheim, gilt ebenfalls die 2G-Regelung.